Sozial Betreutes Wohnen (SBW)

... ist das Umsetzen der eigenen Kräfte und Kompetenzen in einer vom Mädchenhaus angemieteten Wohnung.

Das Aufnahmealter ist individuell verschieden, ab ca. 16 Jahren. Die Bewohnerinnen kommen aus dem Mädchenhaus oder anderen Einrichtungen oder werden vom Jugendamt hierhin vermittelt.

Voraussetzung ist der Wille, eigenverantwortliche und unabhängige Lebensführung ausgestalten zu wollen, um auf das Ziel der Selbständigkeit hinzuarbeiten.
Das Führen eines Haushaltes ist manchmal ein recht komplexes Thema, durch erlernte Strukturen aber leichter zu bewältigen.

So unterstützen wir die Mädchen bei der Erstellung eines Finanzplanes, im Organisieren der wirtschaftlichen Mittel und durch Begleitung bei Behördengängen.
Ein regelmäßiger Schulbesuch ist Voraussetzung für das SBW. Hilfestellung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder Begleitung in der Ausbildung ist unsere Aufgabe.

Zukunfts- und Lebensplanung sind Themen, die mit den Mädchen und jungen Frauen regelmäßig erörtert werden.
Freizeitgestaltung und Umgang mit Kontakten, wenn gewünscht auch Elternkontakte, werden reflektiert.

Regelmäßige Betreuungszeiten werden mit den Mädchen abgesprochen, jedoch können die Mädchen in Krisensituationen die Mitarbeiterinnen rund um die Uhr erreichen.

Am Ende des betreuten Wohnens sollte das Mädchen befähigt sein, sich im Alltagsleben zu orientieren und sich selbst zu organisieren.
Wir sind bei der Wohnraumsuche zum Schluss des betreuten Wohnens behilflich, eine stundenweise Nachsorge durch Fachleistungsstunden ist jederzeit nach Absprache mit dem Jugendamt möglich.