Aufgaben der Betreuung

Sie sind gesetzlicher Vertreter des Betreuten - das fordert einiges an Knowhow und Einfühlungsvermögen - und auch Sachkompetenz.

Aufgaben des Betreuers

Als Betreuer haben Sie die Aufgabe, Ihren Betreuten in den Ihnen übertragenen Aufgabenkreisen rechtlich zu vertreten. Dieses bedeutet, daß Sie in den vom Amtsgericht bestimmten Bereichen die Stellung eines gesetzlichen Vertreters Ihres Betreuten haben. Sie unterstützen und helfen dem Betreuten in den Bereichen, in denen er seine Angelegenheiten - aufgrund von Krankheit oder Behinderung - nicht allein erledigen kann.

Hierbei haben Sie den Wünschen Ihres Betreuten zu entsprechen, sofern diese seinem Wohl nicht zuwiderlaufen und Ihnen dieses zuzumuten ist. Hierzu gehört auch für den Betreuten die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten seffi Leben nach seffien eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Wichtige Angelegenheiten besprechen Sie vor Erledigung mit dem Betreuten. Die Berücksichtigung der Wünsche des Betreuten und das Gespräch vor Erledigung wichtiger Angelegenheiten setzt voraus, daß Sie durch persönliche Kontakte zu dem Betreuten sich um eine möglichst genaue Kenntnis seiner Persönlichkeit und seiner Lebensumstände bemühen. Ist Ihr Betreuter so stark behindert, dass Gespräche mit ihm nicht möglich sind und lassen sich auch Wünsche des Betreuten nicht feststellen, so sollten Sie versuchen, seinen mutmaßlichen Willen herauszufinden.

Anhaltspunkte hierfür können sich aus der bisherigen Lebensführung ergeben, über die evtl. dem Betreuten nahestehende Personen Auskunft geben können. In der Ausübung Ihres Amtes als Betreuer werden Sie umfangreiche Kenntnisse über die Privatsphäre der zu betreuenden Person erhalten. Da die Privatsphäre eines jeden Menschen zu schützen ist, müssen Sie mit diesen Kenntnissen sehr unisichtig unigehen. Sie dürfen nur die Informationen an Personen und Institutionen (z. B. Arzt, Pflegepersonal, Sozialamt) weitergeben, die diese für den Umgang mit dem Betreuten benötigen. In Ihrer Funktion als Betreuer sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.