Vormundschaften Minderjähriger
Wenn Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder ganz oder teilweise nicht ausüben können, übernehmen wir die Vertretung des Kindes, um seine Interessen sicherzustellen und das Kind zu schützen. Die Gründe, diese Aufgabe zu übernehmen, sind vielfältig. Durch das Familiengericht wird ein Vormund oder Pfleger bestellt. Das Verhältnis zwischen Vormund und Mündel ist mit dem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar. Eine Vormundschaft umfasst die gesamte elterliche Sorge, unter einer Pflegschaft versteht man die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Unsere qualifizierten Fachkräfte führen diese Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit.